Der erste Erbpächter der Bauernstelle Rothwegen ist Johann Jürgen Nicolaus Oldenburg. In dem mit Datum vom 10. November 1796 ausgestellten Erbpachtbrief werden seine Rechte und Pflichten näher beschrieben.
Für seine 54 Scheffel (29 ha) muß Oldenburg zweimal jährlich, am 1. Mai (Maitag) und 11. November (Martini) jedesmal 108 Mark, also zusammen 216 Mark Courant an Erbpacht entrichten (Punkt 3.). Da er gleichzeitig von der Gutsherrschaft ein Haus erwirbt, das er nicht vollständig bezahlen kann, bleibt Oldenburg dafür noch 400 Mark schuldig (Punkt 10.). Im Frühjahr hat er diese Schuld beglichen.
Bei diesem Haus handelt es sich sicher um das zwischen 1780 und 1784 von N.A. Henningsen errichtete Haus!
Die Beschreibung der übernommenen Ländereien (Punkt 1. u. 2.) wird im Zusatz vom 13.3.1798 präzisiert, so daß sich folgende Abgrenzung ergibt:
- die Au
- Küselers (der Besitzer des Wohldorfer Hofes) Scheidegraben: der mächtige Grenzknick zu Wohldorf
- die Krampenhege: der Hegen mit der dahinterliegenden Elmbargswiese
- mit Einschluß des Teiches: in etwa dort, wo sich heute zwei Teiche be- finden
- der Graben zum östlichen Nachbarn.
Die anderen Punkte (4. - 9. und 11.) des Erbpachtbriefes gleichen denen der anderen Erbpachtbriefe und beinhalten:
4.: die Gerichtshoheit, das Brau- Brennrecht (von Schnaps) der Gutsherrschaft
5.: die Jagdgerechtigkeit und das Fischrecht (in der Au!) der Gutsherrschaft
6.: der Mühlenzwang (Hoisbüttler Mühle)
7.: Meldepflicht und Schutzgeldzahlungen für Untermieter
8.: die Pflicht, höhere Verfügungen und Dienste, insbesondere Kirchenpflichten, zu leisten
9.: Vorkaufsrecht der Gutsherrschaft
11.: nur bei guter Behandlung der Ländereien wird obrigkeitlicher Schutz durch die Gutsherrschaft gewährt.