Kund und zu wissen sei hiemit, daß zwischen dem Erbpächter Johann Hinrich Lüth in Hoyesbüttel als Verkäufer einerseits und dem Schiffszimmermann Johann Hinrich Christian Lüthje aus Lübeck als Käufer andererseits, unter Vorbehalt Gutsherschaftlicher Genehmigung, nachstehender Kaufcontract verabredet, geschlossen und am untengesetzten Tage gerichtlich vollzogen worden ist.
§ 1.
Es verkauft und überläßt nämlich der vorgenannte Erbpächter Johann Hinrich Lüth die ihm zuständige, im Dorfe Hoyesbüttel, am s. g. Rothwegen belegene halbe Erbpachtsstelle No 11 mit allen dazu gehörigen Gebäuden u. Ländereien, die Ländereien, wie sie in ihren End- und Scheidungen belegen sind, die Gebäude, wie erd- niet- und nagelfest zur Stelle stehen, mit allen darauf verbundenen Rechten und Gerechtigkeiten, aber auch allen Abgaben, Lasten und Leistungen, wie solche im Erbpachtsbriefe vom 10. Novbr. 1796 und in dem Contracte vom 19. Decbr. 1812 bestimmt sind, sowie mit sämmtlichem vorhandenem todten und lebenden Inventar, der auch vorhandenen diesjährigen ... [?] der Vorräthe pp wie solches Alles dem Käufer zu seiner Zufriedenheit bereits angewiesen worden ist, erb- und eigenthümlich an den gleichfalls vorgenannten Schiffszimmermann Johann Hinrich Christian Lüthje um und für die wohlbehandelte Kauf- und Ueberlassungssumme von 5866 r 64 ß RM., geschrieben: Fünf Tausend Acht Hundert Sechs und Sechszig Thaler Reichs Münze, wovon jedoch 1600 RM. auf das Inventar gerechnet werden.
§ 2.
In Berichtigung dieser Kaufsumme von 5866 r 64 ß RM. übernimmt Käufer die auf dem Folium der verkauften Erbpachtsstelle protocollirten Schulden,
nämlich ein Capital des Altentheilers F. H. Chr: Kruse zu Stapelfeld . . . . . . 2666 r 64 ß
und ein Capital des Krugwirths Ernst Hinrich Käselau zu Oldesloe . . . . . . .1546 r 64 ß
als eigene Schuld, stellt auf Verlangen der Creditoren Agnitionsacten aus u.
zahlt die Zinsen vom Uebertrittstage an pro rata temporis zur Verfallzeit;
Käufer bezahlt ferner. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1066 r 64 ß
für deren Empfang der Verkäufer durch Unterschrift diese Contracts quitirt.
Den Rest, zum Betrage von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .586 r 64 ß
zahlt Käufer am 15. Januar 1862 mit 4% pr. a. Zinsen, pro rata temporis,
vom heutigen Tage an gerechnet, wodurch erfüllt wird die Kaufsumme von .5866 r 64 ß
§ 3.
Verkäufer übernimmt die Gewärleistung hinsichtlich aller derer wider die verkaufte Erbpachtsstelle zu erhebenden dinglichen Ansprüche Dritter, verspricht in dieser Beziehung dem Käufer alle desfälligen Forderungen von der Hand und denselben schadlos zu halten und willigt namentlich darin, daß Käufer befugt sein soll, rechtsbegründete Ansprüche der Art [?] ... [?] von den am 15. Januar 1862 auszuzahlenden Restkaufgeldern zu berichtigen.
§ 4.
Der Antritt der solchergestalt verkauften Erbpachtsstelle seitens des Käufers erfolgt auf Michaeli d. J. und trägt Käufer von diesem Zeitpuncte an die sämmtlichen darauf haftenden Abgaben, Lasten und Leistungen und die Zinsen der übernommenen Protocollschulden.
§ 5.
Die sämmtlichen mit der Errichtung dieses Contracts verbundenen Kosten, für die An- und Zuschreibung, sowie die Halbprocentsteuer an die Königl: Casse tragen Contrahenten halbschiedlich während die Kosten des gegenwärtigen Stempelpapiers von dem Käufer einseitig getragen werden.
Dessen zur Urkund haben beiderseits Contrahenten den vorstehenden Kauf- u. Ueberlassungs- Contract unter Entsagung aller Einreden pp eigenhändig unterschrieben.
So geschehen Oldesloe im comb: adl: Gutsgericht für Hoyesbüttel pp den 26. Septbr. 1861.
J. H. Lüth
J. H. Lüthje
in fidem subscript
vonColditz
Vorstehender Kauf- u. Ueberlassungs-
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