Das Dorf Hoisbüttel bildet seit 1978 zusammen mit Bünningstedt die Gemeinde Ammersbek. Anlässlich des 10 jährigen Gemeindejubiläums erschien 1988 die „Chronik Ammersbek – Bünningstedt Hoisbüttel“ (1988), in der die Geschichte der beiden Dörfer dargestellt und auch auf die Entwicklung der Bauernhöfe ab 1950 eingegangen wird.1 Eine Hofbesitzerfolge findet sich nur für einen Teil Hoisbüttels.2 Das war für mich (Kl. T.) der Anlass das vorliegende Verzeichnis der Bauernhofbesitzer in Hoisbüttel zu erarbeiten.
Bedingt durch die komplizierte Geschichte Hoisbüttels ist auch deren schriftliche Überlieferung kompliziert.3 Hoisbüttel wird 1262 erstmals erwähnt. Entscheidend für die weitere Entwicklung des Dorfes ist die zwischen 1370 und 1396 erfolgte Teilung: Hoisbüttel hat zwei Grundherren. Aus der einen Dorfhälfte entwickelt sich kurz nach 1600 das Adlige Gut Hoisbüttel, ab 1867 der Gutsbezirk Hoisbüttel. 1890 wird daraus die Landgemeinde Hoisbüttel (Gutsanteil). Die andere Hälfte gelangt 1437 an Hamburg und ist eines der Hamburger Walddörfer. Dieser Hamburger Anteil gelangt 1803 durch Tausch an Holstein und gehört ab 1805 zum Amt Tremsbüttel. 1867 wird daraus die Landgemeinde Hoisbüttel (amtlicher Anteil). Erst 1926 schließen sich die beiden Hoisbüttel zu einer Gemeinde zusammen.
Wichtig für die Geschichte der Hoisbüttler Bauernhöfe ist die Entwicklung des Nachbardorfes Lottbek. Schon in der ältesten erhaltenen Lottbek betreffenden Urkunde aus dem Jahre 1320 ist von wirtschaftlichen Schwierigkeiten dieses Dorfes die Rede. Wie Hoisbüttel gelangt Lottbek 1437 an Hamburg. Ab 1536 verzeichnet die Hamburger Kämmerei Einnahmen aus den wüsten Lottbek. Dieses Dorf ist also untergegangen und die Bewohner der umliegenden Dörfer Bergstedt, Volksdorf und Hoisbüttel bewirtschaften dessen Flur; Hoisbüttler sind die größten Nutznießer.
So haben wir es bei Hoisbüttel bis 1926 mit zwei Gemeinden zu tun, zu der jeweils Flächen des ehemaligen Lottbeks gehören. Es gab jedoch keine klare Grenze. Sowohl im eigentlichen Dorf als auch in der Feldmark lagen die Grundstücke der beiden Dörfer bunt durcheinander. Die Bewohner haben sich zumindest die letzten 150 Jahre wohl kaum als Angehörige zweier Dörfer verstanden. Dies kann man besonders aufgrund der Vereinsbildung schließen.
Während der Hamburger Anteil vom Waldherren in Wohldorf verwaltet wird (bis 1803) und anschließend vom Amtmann in Tremsbüttel, wohnt der Gutsherr des Adligen Gutes Hoisbüttel ab Ende des 17. Jahrhunderts im Dorf, es sei denn, er lässt sich durch einen Verwalter vertreten. Demzufolge finden sich die Quellen im Staatsarchiv Hamburg (StAHamb) und im Landesarchiv Schleswig (LAS).4
Ausgangspunkt der vorliegenden Forschung ist das anlässlich der erstmaligen Vermessung (Gesamt-) Hoisbüttels 1777 erstellte Vermessungsregister, in dem alle Bauern mit Namen sowie sämtlichen Ackerstreifen und Wiesen aufgeführt sind. Für die Zeit danach schließt sich das bei der Verkopplung 1792 verfasste Erdbuch an.5 Während sogenannte Schuld- und Pfandprotokolle6 für den Gutsanteil ab 1810 vorliegen und auch Hinweise auf frühere Verträge bieten, sind diese für den ehemaligen Hamburger Teil nur teilweise und lückenhaft erhalten. Über die Grundbücher gelangt man ab 1867 bis zum Ende des gewählten Zeitraumes 1900.
Die Erarbeitung des Zeitraumes vor 1777 ist wesentlich schwieriger, da es ein eigentliches Gutsarchiv des Adligen Gutes Hoisbüttel nicht (mehr) gibt. Der Versuch anhand einer Auswertung der ab 1637 erhaltenen Bergstedter Kirchenbücher – Hoisbüttel gehört bis 1974 zum Kirchspiel Bergstedt – und dem Erstellen von Stammbäumen7 ist gescheitert, denn es gelang nicht, die Bauernhofbesitzerlinien des Gutsanteils bis zum Einsetzen der Kirchenbücher zurück zu verfolgen. Die in der Chronik Ammersbek für den Hamburger Anteil 1803 endenden Hofbesitzerfolgen werden aber fortgeschrieben.
Während eines Vortrages über meine Forschungen vor der Genealogischen Gesellschaft Hamburg lernte ich Herrn Gustav Kolß kennen. Herr Kolß betreibt Familienforschung. Er gelangt durch die Auswertung der im Staatsarchiv Hamburg vorhandenen Quellen8 und der Bergstedter Kirchenbücher zu Namenslisten. Diese schließen an die meinigen an und reichen in das 17. Jahrhundert zurück. Nicht nur die Bewohner des Hamburger Anteils nutzen die Äcker und Wiesen im ehemaligen Lottbek, sondern auch die des Guts-anteils. Bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts zahlen sie auch dafür an die Hamburger Kämmerei. Deshalb tauchen ihre Namen und ihre Abgabenhöhe in den Hamburger Quellen auf.
So gelingt es in einem langen Diskussionsprozess unsere Ergebnisse zu ordnen und abzustimmen und damit ein gemeinsames Werk zu erarbeiten, das die Besitzer aller Hoisbüttler Bauernstellen seit 1564 nennt!
Der im Titel genannte Zeitraum 1564 bis 1900 ist nur zum Teil eingehalten worden.
Das Jahr 1900 ergibt sich aus dem Ende des Totenbuches. Seit diesem Jahr werden in den Bergstedter Kirchenbücher keine Begräbnisse mehr verzeichnet. Außerdem erscheint so ein ausreichender Abstand zur Jetztzeit gegeben, um datenrechtliche Bedenken zu zerstreuen.9
Das Jahr 1564 ergibt sich durch den Beginn der namentlichen Nennung der Zahler für die Lottbeker Flur. Es gibt jedoch zwei ältere Quellen, in denen Namen Hoisbüttler Bauern genannt werden.
Da ist das Visitationsbuch der Hamburger Kirchen, das für 1525 die Zehntpflichtigen nennt. Die für den Gutsanteil Genannten können den Hofbesitzerfolgen zugeordnet werden, (Siehe B Die Bauernstellen im Gutsanteil 1525 – 1777) die drei Hamburger Zehntpflichtigen (Gotke Krochman, Peter Schillingk und Peter Krochman) jedoch nicht.
Eine weitere Quelle aus dem Jahre 153710 nennt Peter Heyne und Raetke Krochman als säumige Zahler. Eine Zuordnung zu einem der Höfe ist hier nicht möglich.
Zur eindeutigen Kennzeichnung der einzelnen Höfe wird zum einen auf die 1777 anlässlich der Verkopplung verwendeten Bezeichnung mittels Buchstaben zurückgegriffen. Die später entstehenden Bauernstellen sind jedoch mit dem im Dorf üblichen Namen versehen oder es sind der Örtlichkeit anhaftende Flurnamen verwendet. Dieses für einen Außenstehenden schwer verständliche System ist durch eine durchlaufende Nummerierung ergänzt, sodass jede Bauernstelle durch einen Buchstaben oder einen Namen und eine Zahl eindeutig gekennzeichnet ist.
Die Arbeit gliedert sich entsprechend der Entwicklung der Stellenzahl in fünf Teile.
Unter „A Die Bauernstellen A/1 – Z/23“ werden die 1777 existierenden Höfe und Katen zusammengefasst. Da die Überlieferung für die Bauernstellen im Gutsanteil bis 1777 aber lückenhaft ist, folgt für diese mittels zweier Tabellen eine Übersicht: „B Die Bauernstellen im Gutsanteil 1525 – 1777“. Die in zwei Hauptschüben 1787 und 1796 „auf dem Hoisbüttler Felde“, auf ehemaligem Gutsländereinen entstehenden Erbpachtstellen, die somit die Zersiedelung einleiten, sind Gegenstand des Teils „C Die 1783 bis 1797 entstehenden Bauernstellen“.
Die beiden anschließenden Abschnitte beinhalten die später entstehenden Bauernstellen und einige Besonderheiten („D Weitere Bauernstellen“) und die bis 1867 entstehenden Anbauernstellen, bei denen es sich zwar nicht um Bauernstellen handelt, mit denen jedoch alle Grundeigentümer bis 1867, als Schleswig-Holstein preußischen Provinz wird, erfasst sind. Diese Stellen entstehen überwiegend im Dorfe und leiten die Entwicklung Hoisbüttels weg vom reinen Bauerndorf ein. („E Die Anbauernstellen bis 1867“)
Für die Teile A, C und E wurde ein Plan beigefügt, der die Lage der betreffenden Bauernstellen zeigt.
Jede dieser Höfegruppen wird mit einem kurzen Text über deren Gemeinsamkeiten und Besonderheiten eingeleitet. Eine Geschichte der Höfe ist dies folglich nicht; die bleibt noch zu schreiben. Lediglich über die Hunnau/24 und Rothwegen/29 existiert bereits eine ausführlichere Darstellung.11
Von den hier aufgeführten 39 Bauern- und Katenstellen und neun Anbauernstellen findet der flüchtige Betrachter kaum noch Spuren im Dorf. Zwar sind da die Felder, die Koppeln, Wiesen und Weiden, die Feldmark, die noch immer an Hoisbüttels Vergangenheit als Bauerndorf erinnert, so wie sie ihre Form durch die Verkopplung Ende des 18. Jahrhunderts erhielt. Und auch die 1824 einsetzende Bautätigkeit vom reinen Bauerndorf über die Ansiedlung von Handwerkern und Arbeitern hin zur Siedlung in der Metropolregion Hamburg folgt der damals vorgegebenen Landschaftsform. Heute kann man noch immer Landwirte bei der Arbeit beobachten, sind es auch nur noch vier, die von ihrem Hof leben (L/13, O/16, Hunnau/24 und Q/18) oder zumindest Teile ihres Einkommens damit erwirtschaften (z.B. W/22). Weiterhin verraten auch die sieben „Strohdachhäuser“ ihre frühere Nutzung als Teil des meist mehrere Gebäude umfassenden Bauernhofes oder einer Anbauernstelle, so gibt es noch etliche zumeist um das Jahr 1900 errichtete Gebäude, die mehrfach umgebaut ihre ursprüngliche Aufgabe nicht verraten. Deshalb findet sich zum Schluss eine entsprechende Tabelle mit Hinweisen auf diese noch vorhandenen Bauten.
Ammersbek, im Dezember 2003
Klaus Tim, Gustav Kolß