Das Naturschutzgebiet dient der Sicherung, dem Schutz und der Erhaltung eines Naturraumes, der den Übergang zwischen Jungmoräne und glazialer Beckenlandschaft repräsentiert und besteht aus für Schleswig Holstein typischen Fließgewässerabschnitten mit ihren Uferbereichen, Feuchtwäldern, landwirtschaftlich genutztem quelligem Feuchtgrünland sowie Ackerflächen und ungenutzten Bereichen als Lebensraum einer charakteristischen, teilweise gefährdeten Pflanzen- und Tierwelt.
Hier gibt es den kompletten Text der Landesverordnung.