Johann Jürgen Barner nahm nach seiner Vermessung und vor der überwiegenden, aber nicht vollständigen Verkoppelung der Bünningstedter Bauernfelder 1766 eine Neuverteilung der Höfe vor, die einer erneuten Egalisierung des Dorfes gleichkam. Statt der zehn Vollen und sechs Halben Hufen ließ Barner 15 Volle Hufen anlegen. Die sieben Großinstenstellen blieben erhalten, lediglich die Bünningstedter Walkmühle wurde wie eine Großinstenstelle mit Land ausgestattet.
Die 15 gleichgroßen Vollen Hufen stattete Barner mit knapp 32 ha Ackerland, rund 2 ha Buschweidland, zwischen 4 und 7,5 ha Wiesenland und mit jeweils einer Hofstelle von rund 5.000 qm aus. Damit verfügten die Bünningstedter Vollhufner über Höfe, die zwischen 38 und 42,5 ha groß waren. 16 Fuder Heu durfte jeder Vollhufner jährlich einfahren.
Ähnlich wie bei den Vollhufnern gestaltete sich der Verteilungsprozess auch bei den Großinsten. Jede Instenstelle wurde mit sieben Flächen bedacht. Diese sieben Flächen wurden als Koppeln bezeichnet und lagen zum Teil in den so genannten Instenkoppeln, in denen die Insten bisher ihre Landanteile hielten. Sechs Großinstenstellen erhielten rund 3,8 Hektar Ackerland, der Walkmüller erhielt 6,5 Hektar. Rund 2 ha Buschweide, rund 3,7 Hektar Wiesenland und eine jeweils 1.260 qm große Hofstelle rundeten die Zuteilung ab. Jährlich konnten die Großinsten 2 Fuder Heu ernten. Insgesamt ergibt sich damit bei der Verkoppelung für Bünningstedt, dass die ehemaligen zehn Vollhufner etwas Land verloren, eine Halbe Hufe aufgehoben wurde und unter die übrigen 15 Vollen Hufen verteilt wurde und dass die Großinsten zusammen insgesamt rund 4 Hektar mehr Land erhielten als 1747. Die Bünningstedter Allmende, von Barner als „Gute Weide“ eingestuft, umfasste ein Areal von rund 123 Hektar.
Der Vergleich von Diehns und Barners Vermessung für das Dorf Bünningstedt ergibt, dass die Dorfgemeinschaft 1766 insgesamt ein Gebiet von rund 680 Hektar Fläche bewirtschaften konnte, die Allmende nicht mitgerechnet. 256 Fuder Heu konnten auf den 23 Höfen jährlich verbraucht werden, ohne Berücksichtigung der Extra-Zuteilungen für den Bauernvogt. Im Vergleich dazu stand der Dorfgemeinschaft 1747 mit 245 Fudern nur etwas weniger Heu, aber mit fast genau 600 Hektar Ackerland rund 80 Hektar weniger landwirtschaftliche Nutzfläche zur Verfügung. Also brachte die Verkoppelung durch Barner dem Dorf Bünningstedt insgesamt einen Landgewinn und für fünf Halbhufner eine soziale und wirtschaftliche Aufwertung zu Vollhufnern. Von der Zunahme der Landfläche um 80 Hektar profitierten auch die acht Großinsten, die ihre Landfläche fast verdoppeln konnten. Im Zuge dieser Änderungen büßten zwar einzelne Vollhufner im Vergleich zu 1747 bis zu 4 Hektar Land ein, aber das Dorf als Ganzes profitierte von Barners Vermessung. Das zusätzliche Land war höchstwahrscheinlich 1747 noch nicht als Ackerland im Gut vermessen worden, weil es noch nicht gerodet war.
Quelle:
Angela Behrens: Das Adlige Gut Ahrensburg von 1715 bis 1867, Stormarner Heft Nr. 23, Neumünster 2006