Das Dorf Bünningstedt war 1747 das größte Bauerndorf des Ahrensburger Gutes. Die Dorfflur umfasste rund 740 ha Land in verschiedener Qualität wie Acker und Weide, Wiese und Gebüsch. Von den Wiesen und Weiden sollten die Bünningstedter Bauern nach den Berechnungen von C. L. Diehn im Jahr rund 245 Fuder Heu einfahren können.
Zehn Volle Hufen einschließlich des Stein-Hoops (Steenhoop) sowie sechs Halbe Hufen und sieben Großinstenstellen waren fest im gutswirtschaftlichen System verankert. Ihre Wirte mussten regelmäßig Hand- und Spanndienste zur Verfügung stellen. Die Vollhufner und die Großinsten dienten auf dem Haupthof, während die sechs Halbhufner ihre Dienste dem Meiereipächter in Wulfsdorf ableisten mussten. Mehrere Kleininstenfamilien wohnten in Bünningstedt, allein vier von ihnen auf der „wüsten Stelle“. Im Dorf befand sich eine Hirtenkate und eine Schäferkate sowie eine Kate in Steenhoop. Auch die Katen des Rademachers Peter Eggert und des Kleinen Insten Hinrich Wriggers standen hier. In Bünningstedt war der Kleine Inste Hein Singelmann auch Bauknecht. Das Kopfzahlregister von 1753 zählt acht Kleininstenfamilien auf, die leibeigen waren, darunter auch der Bauknecht Hein Singelmann. Im Jahr 1753 wohnten insgesamt 143 Leibeigene in Bünningstedt, die jüngste war die drei Monate alte Trin Witten.
Die insgesamt 740,84 Hektar große Dorfflur hatte der Landmesser in 934 Stücke unterteilt, wobei er das Ackerland, wie auch schon in der Woldenhorner Feldmark, in elf Schläge aufgemessen hatte. Diese Schläge waren zwischen 24,94 Hektar und 51,16 Hektar groß. Nach dem Erdbuch von 1747 erhielten die einzelnen Bünningstedter Bauernstellen ihrem Rechtstitel entsprechend Nutzungsrechte an der Dorfflur. Ein Vollhufner erhielt 31,84 Hektar Kornland, konnte rund 18 Fuder Heu für die Winterfütterung einfahren und für Baumaßnahmen 10 Kabel Holz schlagen. Einem Halbhufner wurde von diesen Mengen jeweils rund die Hälfte zugemessen, und ein Großinste musste mit 3,78 Hektar Land und 1/12 Fuder Heu auskommen. Die Großinsten erhielten zudem noch etwas Gartenland, ebenso wie der Bünningstedter Dorfhirte und die Kleinen Insten zwischen 1000 und 2000 qm.
Die acht Bünningstedter Kleininsten hatten jährlich sechs Reichstaler Miete an den Ahrensburger Gutsherren für ihre Katen zu entrichten. Dementsprechend waren die Revenuen des Gustherren mit insgesamt 48 Reichstalern jährlich im Vergleich zu anderen Einnahmeposten gering. Die Bedeutung Bünningstedts lag für den Gutsherren gemäß des gutswirtschaftlichen Systems allein bei der Arbeitsleistung, die von den Bünningstedter Höfen für seine Eigenbetriebe – den Haupthof und die Wulfsdorfer Meierei – erbracht werden mussten: tägliche Hand- und Spanndienste von den Vollhufen, regelmäßige und festgeschriebene Handdienste von den Großinsten und eine dem Umfang nach bestimmte und dem Einsatz nach Belieben abzufordernde Menge an Handdiensten von den Kleininsten.
Anders als in Woldenhorn weist das Erdbuch von 1747 keine nennenswerten Landumstellungen nach der Vermessung von C. L. Diehn mehr auf. Allerdings ist von den Ahrensburger Haupthofwiesen eine Heuwiese an die Dorfschaft abgegeben worden, von der 20 Fuder Heu eingefahren werden konnten. Diese Heumenge war bei der Egalisierung der Bünningstedter Bauernstellen offensichtlich noch erforderlich gewesen. Zusätzliche Landflächen, wie es die Bünningstedter Hufner in den Gerichtsprozessen zwischen1738 und 1740 für ihre vermehrten Dienste gefordert hatten, erhielten sie bei der Vermessung und Verteilung im Jahr 1747 nicht. Allerdings kam es 1747 noch einmal zu einer Umverteilung unter den Bauern und einer Egalisierung der Stellen, da die „Land-Lage“ von 1724 die Stellen noch nicht vollends gleich groß gemacht hatte. Drei der zehn Vollen Hufen und vier der sechs Halben Hufen sowie fünf der Großinsten mussten 1747 Landnutzungsanteile und auch Heuweide abgeben. Diese wurden unter den übrigen Stellen verteilt, um auf die vom Landmesser vorgegebenen einheitlichen Maße zu kommen.
Das Erdbuch von 1747 weist für Bünningstedt zehn Vollhufner mit jeweils rund 43 ha nutzbarer Landfläche sowie einer jährlichen Heuernte von 17 ¾ Fudern aus. Sechs Halbhufner bewirtschafteten davon jeweils rund die Hälfte mit 21,5 ha Land und einer Heuernte von 9 Fudern. Die sieben Großinsten hielten jeder rund 5,2 ha Land und fuhren jährlich 1,5 Fuder Heu ein. Außerdem gab es noch vier kleine Instenstellen und die Stelle des Dorfhirten. Zusammen nutzten diese Höfe eine Fläche von rund 595 ha Acker, Wiesen und Hofgrundstücken. Die jährliche Heuernte der Bünningstedter Bauern betrug rund 140 Fuder.
Quelle:
Angela Behrens: Das Adlige Gut Ahrensburg von 1715 bis 1867, Stormarner Heft Nr. 23, Neumünster 2006